Pflegegeldberatung:

Bürger & BürgerInnen, die sich der Pflege von pflegebedürftigen Personen widmen, verzichten oftmals aus unbegründeten Ängsten (z.B. Annahme: der zu Pflegende verliert den Führerschein durch Antrag auf Pflegegeld, etc.) auf das Pflegegeld!

Der Soziale Hilfsdienst möchte der Bevölkerung in St. Georgen Beratung rund um das Pflegegeld und Hilfe bei der Antragsstellung („Neu-Antrag“, „Verschlechterungs-Antrag“, etc.) anbieten:

Wer kann einen Antrag auf Pflegegeld stellen? Jede(r) BürgerIn, die Pflege und Unterstützung benötigt oder ihre/sein gesetzliche(r) VertreterIn, SachwalterIn oder die obsorgepflichtige Person. Gesetzliche Grundlage ist das Bundespflegegeldgesetz (BPGG).

Ab wann soll ein Antrag auf Pflegegeld gestellt werden? Wenn Sie als Angehörige(r) mind. 65 Stunden im Monat für die Pflege und Unterstützung Ihres Angehörigen aufwenden, die Situation seit ca. 6 Monaten gegeben ist und die pflegebedürftige Person gewöhnlich in Österreich wohnhaft ist, kann der Antrag gestellt werden.

Wo wird der Antrag gestellt? Antragstellung bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger (PVA, SVB, SVA, BVA etc.), gewöhnlich jedoch bei der PVA, Pensionsversicherungsanstalt, 1021 Wien. Das Formular kann man sich hier herunterladen oder gleich online ausfüllen:

http://www.pensionsversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.577932

Was soll bei einem Antrag beachtet werden? * Alle Leistungen angeben (z.B. Pensionen und Pflegegeldleistungen aus dem Ausland, Schweiz oder anderen EU-Mitgliedsstaaten; doppelte Pensionen oder Genussrechte), * alle vorhandenen Befunde von Ärzten und KH beilegen, * wenn möglich eine Pflegedokumentation beilegen. In Seniorenwohnheimen ist eine Pflegedokumentation Pflicht und daher ist die Einstufung des Pflegegeldes eine Routine. Privat „zahlt“ sich aber auch eine Pflegedokumentation im wahrsten Sinn des Wortes aus, wenn diese bei der Begutachtung der zu pflegenden Person vorgelegt werden kann, so ist der Stundenaufwand / Pflegebedarf schnell und klar ersichtlich.

Die Arbeiterkammer Tirol hat ein Pflegetagebuch online gestellt, welches man zur Übersicht des Pflegebedarfs verwenden kann – unter:

https://media.arbeiterkammer.at/tirol/Soziales/Pflegetagebuch.pdf

Sollten Sie Antragsformulare oder Pflegetagebuch zu Hause nicht ausdrucken können, kontaktieren Sie bitte die Sozialbeauftragte!

 

Allgemeine Info zum Pflegegeld: Sobald der Antrag läuft, kommt innerhalb von 4 Wochen ein Arzt /eine Ärztin (oder auch Dipl. Pflegepersonal) und begutachtet die zu pflegende Person. Für das Gutachten gilt: „Kein Gutachten ist besser als die Information, die der Gutachter erhält!“. D.h. genaue Information ist wichtig – durch: den Pflegebedürftigen selbst, Familienangehörige / Pflegende und durch detaillierte Pflegedokumentation. Rechtlich besteht eine Garantie, dass Vertrauenspersonen der betroffenen Person angehört und bei der Begutachtung anwesend sein müssen!

DER GUTACHTER IST VERPFLICHTET, PFLEGPERSONAL (& PFLEGENDE FAMILIENANGEHÖRIGE) IN DIE BESPRECHUNG MITEINZUBEZIEHEN! DIES IST EIN RECHT DES/DER PATIENT/IN!

 

Bei bestehendem Pflegegeld und Verschlechterungen des Gesundheitszustandes der zu pflegenden Person kann ein Antrag auf „Erhöhung des Pflegegeldes“ oder ein „Verschlechterungsantrag“ gestellt werden. Die Sozialversicherungsträger entscheiden per BESCHEID. Dieser kann innerhalb von 3 Monaten geklagt werden. Wer glaubt, dass er nicht Recht erfährt, muss klagen (beim SOZIALGERICHT Salzburg). Viele (und besonders ältere) Menschen haben Angst vor einer solchen KLAGE (Kontakt mit Gericht, etc.). Die Sozialversicherungsträger sind jedoch mit Anträgen, Neuanträgen usw. so ausgelastet, dass Gutachter z.B. keine Rückmeldungen erhalten, ob sie „richtig“ eingestuft haben oder nicht. Der Sozial-Richter entsendet einen neuen, unabhängigen Gutachter („Gerichtssachverständiger“), der eine gründliche Überprüfung des Falles vornimmt. In über 50% der Fälle führen Klagen zu einer höheren Einstufung des Pflegegeldes! Dieses Verfahren ist für die klagende Partei kostenlos (außer man besteht auf einen eigenen Rechtsanwalt)!

Vorbereitung auf die Begutachtung: Wenn bei Ihnen zu Hause eine Begutachtung ansteht, können Sie mit genauer Information an den/die Gutachter/In gezielt die Einstufung des Pflegegeldes positiv beeinflussen. Der Einfluss erfordert jedoch SACHKENNTNIS (Detailkenntnisse des Pflegegeldrechtes). Worauf Sie bei einem Gutachten achten müssen, erfahren Sie im Detail bei der Sozialbeauftragten!

Der Soziale Hilfsdienst steht Ihnen gerne mit Rat und Tat bei Anträgen rund um das Pflegegeld und bei der Vorbereitung für das Gutachten mit allen relevanten Informationen zur Verfügung. Bitte um kurze telefonische Terminvereinbarung bei Mag. Gabriele Mann, Tel: 0664/75088413. Vielen Dank!