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FAQ Page2019-11-10T20:18:02+01:00
Wie kann ich Mitglied beim Verein Sozialer Hilfsdienst St. Georgen werden?2019-11-10T20:18:03+01:00

Um Mitglied beim Verein sozialer Hilfsdienst St. Georgen werden zu können, bitte das Anmeldeformular ausfüllen und in der Gemeinde St. Georgen abgeben oder dort in den Postkasten werfen oder per E-Mail an die Sozialbeauftragte office@shd-stgeorgen.at senden.

Wer kann Essen auf Rädern beziehen?2019-02-08T11:12:34+01:00

„Essen auf Rädern“ ist ein Service für ältere, kranke und behinderte Menschen, die sich ihre Hauptmahlzeit nicht (mehr) selber zubereiten können oder für die das tägliche Kochen schon recht beschwerlich ist.

Wer bringt Essen auf Rädern?2016-03-02T13:03:35+01:00

Das Essen wird von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vereins „Sozialer Hilfsdienst St. Georgen bei Salzburg“ zu den BezieherInnen gebracht.

Wer macht das Essen?2016-05-18T13:13:56+02:00

Das Essen wird in der Küche des Krankenhauses Oberndorf zubereitet. Dadurch ist gewährleistet, dass die BezieherInnen von Essen auf Rädern an 365/366 Tagen im Jahr ein frisch gekochtes Menü erhalten.

Ist zwischen verschiedenen Menüs/Kostformen wählbar?2019-11-10T20:18:03+01:00

Ja, es gibt einen Speiseplan, der wöchentlich von den DiätologInnen des Krankenhauses Oberndorf erstellt und verteilt wird. Daraus können Sie aus vier verschiedenen Kostformen wählen:

  • Seniorenkost
  • fleischlose Kost
  • leichte Vollkost (weniger gewürzt und mehr Vollkorn) und
  • Stoffwechselkost (für Diabetiker und Rheumapatienten).

Für Menschen mit Schluck- oder Verdauungsproblemen gibt es auch Seniorenkost in Breiform. Weiters gibt es laktosefreie Kost oder weiche Kost.

Den Speiseplan erhalten Sie im Vorhinein per Mail. Bitte geben Sie uns dafür eine E-Mail-Adresse bekannt. Solten Sie oder Ihre Verwandten kein E-Mail-Konto besitzen, nehmen Sie bitte mit der Sozialbeauftragten der Gemeinde St. Georgen bei Salzburg, Kontakt auf (Tel.: 0664/7508 8413)! Sie ist bemüht, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Kann ich auch nur an einzelnen Tagen der Woche bestellen?2016-03-02T13:05:41+01:00

Ja, dazu bitte bei der Bestellung die gewünschten Tage für die betreffende Woche ankreuzen.

Bis wann muss ich das Essen bestellen?2019-02-08T11:17:39+01:00

Bis spätestens Freitag, 08:30 Uhr der Vorwoche für die darauffolgende Woche (z.B. für KW 10: 04. bis 10.03.2019: Eine Bestellung muss bis spätestens Freitag, 01.03.2019, 08:30 Uhr bei der Sozialbeauftragten eingelangt sein).

Wo muss ich das Essen bestellen?2019-02-08T11:18:24+01:00

Die Bestellung entweder schriftlich an die Sozialbeauftragte per E-Mail an: office@shd-stgeorgen.at senden, persönlich in den Postkasten im Gemeindeamt einwerfen oder den AusfahrerInnen von Essen auf Rädern mitgeben.

Die Sozialbeauftragte leitet die Sammelbestellung an die zuständigen Personen im Krankenhaus Oberndorf weiter.

Kann ich das Essen kurzfristig abbestellen?2016-03-02T13:07:11+01:00

Melden Sie sich dazu bitte direkt bei der Sozialbeauftragten. Eine Essens-Stornierung kann nur 2 Tage im Vorhinein getätigt werden.

Was kostet das Essen?2019-02-08T11:19:37+01:00

Preise für Menüs – bestehend aus Suppe, Hauptspeise mit Beilage und Salat, Nachspeise:

  • Seniorenportion, bzw. kleine Portion (3/4 der normalen Portion): EUR 6,31
  • normale Portion: EUR 8,39

(Preise bis auf Widerruf, gültig ab 01. Jänner 2019)

Um „Essen auf Rädern“ beziehen zu können, müssen Sie Mitglied des Vereins „Sozialer Hilfsdienst St. Georgen bei Salzburg“ werden. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 12,-

Die Beitrittserklärung kann im Menüpunkt Service heruntergeladen werden.

Wie erfolgt die Bezahlung des Essens?2016-03-02T13:08:07+01:00

Die Abrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein mittels SEPA-Einzugsermächtigungsverfahren.

Wann wird das Essen geliefert?2017-04-18T08:33:37+02:00

Das Essen wird zwischen 11:30 und 13:00 Uhr (je nach Routenplanung) geliefert.

Wie wird das Essen geliefert?2016-03-02T13:08:48+01:00

Das Essen wird in Wärmeboxen – angerichtet auf Tellern und Schüsseln (ohne Besteck) – geliefert. Wenn Ihnen das Öffnen der Wärmebox Schwierigkeiten bereitet, helfen Ihnen die AusfahrerInnen gerne.

Muss ich das Geschirr nach dem Essen abwaschen?2019-02-08T11:21:23+01:00

Das Geschirr muss nicht abgewaschen werden. Die Teller und Schüsseln bitte nach dem Essen wieder vollständig geleert (KEINE Essensreste!) in die Wärmebox geben. Unsere AusfahrerInnen nehmen die leere Box am darauffolgenden Tag, bei Lieferung des frischen Essens, wieder mit.

Was muss ich tun, wenn ich zur Lieferzeit nicht zu Hause bin?2019-02-08T11:22:28+01:00

Es kann natürlich vorkommen, dass Sie durch unvorhergesehene Termine (Arztbesuch o.ä.) zur Lieferzeit des Essens nicht zu Hause sind. Unsere Ausfahrerinnnen und Ausfahrer sind allerdings angehalten, das Essen auszuliefern. Wir bitten Sie daher im Vorhinein einen geeigneten Platz bekannt zu geben, an dem das Gericht abgestellt werden kann. Bitte auch die Box vom Vortag dazustellen.

Das Essen können Sie in der Mikrowelle oder im Backofen erwärmen.

ACHTUNG!! Es dürfen nur die einzelnen Porzellanteller und -schalen in die Mikrowelle  oder den Backofen gegeben werden, nicht jedoch die Plastikdeckel – diese schmelzen!

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