1)  Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger

  • Wussten Sie, dass Sie sich bei der Pensionsversicherungsanstalt für die Zeiten der Pflege naher Angehöriger KOSTENLOS pensionsversichern können? Und das zusätzlich zu einer bestehenden Pflichtversicherung, welche auf einer Erwerbstätigkeit begründeten ist.
  • Die Selbstversicherung ist für pflegende Angehörige auch möglich, wenn vorher noch keine Pflicht-, Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung bestanden hat.

 

HINWEIS

Für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit für die Alterspension gelten diese Zeiten der Selbstversicherung als Versicherungsmonate einer Erwerbstätigkeit.

 

Voraussetzungen

  • Pflege eines/einer nahen Angehörigen
  • Pflege in häuslicher Umgebung
  • Wohnsitz im Inland
  • erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege
  • Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 3

 

Beginn und Ende

Die Selbstversicherung beginnt mit dem Zeitpunkt, den die pflegende Person wählt, frühestens jedoch mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Pflege aufgenommen wird und spätestens mit dem Monatsersten nach Antragstellung.

Rückwirkend kann die Selbstversicherung höchstens 12 Monate vor der Antragstellung eingegangen werden.

Die Selbstversicherung endet mit Ende des Kalendermonats, in dem eine der Voraussetzungen wegfällt oder die pflegende Person den Austritt aus dieser Versicherung erklärt.

 

Kosten und Beitragsentrichtung

Der versicherten Person erwachsen dabei keine Kosten. Die Beiträge werden zur Gänze aus Mitteln des Bundes getragen. Die Selbstversicherung bietet daher die Möglichkeit, kostenlos Versicherungszeiten zu erwerben.

Hinweis: Als monatliche Beitragsgrundlage gilt im Jahr 2018 ein Betrag von EUR 1.828,22.

 

Zur Antragstellung:

Das Formular „Selbstversicherung bei Pflege naher Angehöriger“ ist zu finden auf der Homepage der Pensionsversicherung (www.pensionsversicherung.at / Download Formulare / unter Anträge auf freiwillige Versicherung gibt es das Formular „Selbstversicherung bei Pflege naher Angehöriger“)

 

Die Sozialbeauftragte, Christine Wölfler, ist beim Ausfüllen des Antrages sehr gerne behilflich (hierfür bitte um Terminvereinbarung unter 0664/7508 8413).

 

Sie möchten noch weitere Informationen einholen?

https://www.pensionsversicherung.at

https://www.help.gv.at

https://www.arbeiterkammer.at

2)  Leihoma – Leihopa gesucht

Wir möchten erneut auf das Angebot des Leihoma-Leihopa-Dienstes des Katholischen Familienverbandes Salzburg hinweisen.

Leihoma-Leihopa zu werden hat mehrere Vorteile:

  • Durch den Basiskurs wird ein Einblick über Theorie und Praxis von Bildung und Erziehung erlangt.
  • Es können freiwillig Leih-Großeltern-Treffen besucht werden, welche regelmäßig in Form von Informationsnachmittagen mit Impulsreferaten organisiert werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit KollegInnen zu treffen und auszutauschen, welche man beim Basisseminar kennen gelernt hat.
  • Um auch für Ernstfälle gerüstet zu sein, werden „Kleinkinder Erste-Hilfe-Kurs“ organisiert.
  • Die Leihgroßeltern haben durch den Kontakt zu Kinder:
    • auch Kontakt zu den Familien – es können Freundschaften entstehen
    • durch die Beschäftigung mit den kleinen Mitmenschen bleibt man jung und kreativ (es werden Ideen für die Beschäftigung mit Kindern zur Verfügung gestellt, wie beispielsweise Fingerspiele, Kinderlieder, klassische Kinderbücher zum Vorlesen und vieles mehr)
  • Durch die Kinderbetreuung wird das Einkommen aufgebessert.
  • Es werden Mütter und Väter unterstützt, in dem sie eine ausgebildete, zuverlässige und vertrauensvolle Betreuungsperson für ihr Kind/ihre Kinder haben

 

Für diese verantwortungsvolle Aufgabe der Leihgroßeltern wird ein 8-stündiger Basiskurs vom Katholischen Familienverband Salzburg im Frühjahr 2019 angeboten. Die Kosten für den Kurs übernimmt zur Gänze der Soziale Hilfsdienst.

3)  Pflegebetten, Essen auf Rädern, ehrenamtliche Mitarbeit im Verein:

Aktuell kann beim Sozialen Hilfsdienst KOSTENLOS ein Rollator, ein Rollstuhl oder ein mobiler Bettaufrichter (Abbildung) ausgeliehen werden.

Es stehen auch Pflegebetten für den Verleih zur Verfügung.

Das überaus flexible Angebot „Essen auf Rädern“, welches sehr gut angenommen wird, darf auch noch erwähnt werden.

Wenn Sie ehrenamtlich für „Essen auf Rädern“ aktiv sein möchten, dann kommen Sie unverbindlich zu unserem nächsten FahrerInnenstammtisch: Am Mittwoch, 27.02.2019, um 19 Uhr beim Kellerwirt in Vollern.

 

 

Bei Interesse an dem Angebot von Leihoma-Leihopa oder bei Bedarf eines Hilfsmittel, wie oben beschrieben, dann bitte um Kontaktaufnahme mit der Sozialbeauftragten Christine Wölfler (Tel-Nr.: 0664/7508 8413, oder per Email: office@shd-stgeorgen.at, oder durch einen Besuch im Gemeindeamt 1. Stock: dienstags, mittwochs und freitags, von 8-12 Uhr anzutreffen). Vielen Dank!